Anlage 9 EuWO
(zu § 27 Abs. 3 und § 38 Abs. 3)
Anlage 9 EuWO
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Vorderseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlStimmzettelumschlag für die BriefwahlIn diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben.
Anlage 9 EuWO
Rückseite des Stimmzettelumschlags für die BriefwahlNur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben.Sodann- den verschlossenen Stimmzettelumschlag und- den Wahlschein mit der unterschriebenenVersicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen.